Mitgliedschaft
Unser Aushängeschild sind seit vielen Jahren die ersten Damen. Aber deshalb Eintracht Hockey darauf zu reduzieren, wäre falsch. Eintracht Hockey sind auch sehr viele engagierte Eltern, die ihre Kinder tollen Trainern an die Hand geben. Betreuer, die das Umfeld der jeweiligen Mannschaften und den Spielbetrieb organisieren und ein umsichtiger Vorstand, der ehrenamtlich in der Freizeit das Fortkommen im Hintergrund begleitet. Die Eintracht Hockey-Familie lebt davon, dass viele Ehemalige und Aktive ihr Wissen an die Neuen weitergeben - und das auf DU und DU!
Mitgliedsbeiträge (Hauptverein, ab 01.01.2023)
Aktiv Passiv
Erwachsene: 17,50 Euro/Monat 10 Euro/Monat
Ermäßigt*: 12 Euro/Monat** 6,70 Euro/Monat
Familienmitgliedschaft***: 35 Euro/Monat 20 Euro/Monat
Fördermitgliedschaft: 67 Euro/Jahr
Abteilungsbeiträge Hockeyabteilung (ab 01.07.2024)
Erwachsene: 22 Euro/Monat
Ermäßigt 17 Euro/Monat
Familie 40 Euro/Monat
Passiv 15 Euro/Monat
Platzpauschale Hockeyabteilung (ab 01.07.2024, Finanzierung der Sanierung des Kunstrasens)
Erwachsene: 50 Euro/Jahr
Ermäßigt: 50 Euro/Jahr
Familie: 100 Euro/Jahr
Passiv: 0 Euro/Jahr
Bitte beachtet die Änderungen der Mitgliedsbeiträge für den Hauptverein ab 01.01.2025! Wichtige Hinweise und Änderungen sind hier zu finden.
Des Weiteren wird eine einmalige Anmeldegebühr für Neumitglieder von 10 Euro erhoben sowie bei Verlust des Mitgliedsausweises eine Neuausstellungsgebühr von 5 Euro.
Beitragsordnung des BTSV Eintracht von 1895 e.V.
Vereinssatzung des BTSV Eintracht von 1895 e.V.
Vorteile der Mitgliedschaft im BTSV Eintracht 1895 e.V.:
- 5% Rabatt auf Dauerkarten
- 10% Rabatt beim Kauf von Fanartikeln
- Vorkaufsrecht bei allen Heimspielen und ausgewählten Auswärtsspielen der DFL, sowie bei Pokal-Spielen des DFB
- Ermäßigter Eintritt bei ausgewählten Mannschaften der Abteilungen
- Alle acht Ausgaben der Vereinsnachrichten „Eintracht Magazin“
- zwei-wöchiger Newsletter
- Begrüßungsbox für Fördermitglieder
* ermäßigter Mitgliedsbeitrag gilt für Kinder, Jugendliche, Azubis, Studenten. Ermäßigte sind automatisch Quartalszahler. Mit Antragsabgabe muss der Ermäßigungsnachweis vorliegen. Bei zeitlich begrenzten Ermäßigungsnachweisen hat das Mitglied bis Ende des darauffolgenden Quartals Zeit, eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Geschieht dies nicht, wird auf Vollzahler umgestellt. Ermäßigungen gelten pauschal nur bis 27 Jahre, ab 28 ist jedes Mitglied automatisch Vollzahler.
** für aktive Mitglieder gelten zusätzlich zu den Ermäßigungen unter * auch Braunschweig-Pass Inhaber*innen oder vergleichbare Nachweise und Rentner*innen.
*** ab drei Personen - darunter mindestens ein, jedoch maximal zwei Erwachsene. Mitglieder einer Familienmitgliedschaft müssen entweder aktiv oder passive Mitglieder sein, eine Mischung dieser ist nicht möglich. Es muss eine Hauptabteilung benannt werden, in welcher die Familienmitgliedschaft verortet ist. Zweitabteilungen sind je Mitglied möglich (einhergehend damit sind ebenfalls Zusatzbeiträge je Mitglied möglich). Die Familienmitgliedschaft endet automatisch, sollte das Hauptkriterium (ab drei Personen – darunter mindestens ein, jedoch maximal zwei Erwachsene) nicht mehr gegeben sein.